Gutachten

Die Fahreignungsbegutachtung ist eine wichtige Tätigkeit des Augenarztes, der feststellen muss, ob ein Bewerber sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Für die Klassen A und B ist ein Sehtest ausreichend, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Bei den Klassen C und D ist in jedem Fall ein augenärztliches Gutachten notwendig.

Darüber hinaus führen wir Sehtauglichkeitsuntersuchungen für Piloten, Binnenschiffer und Personen, die an einem Bildschirmarbeitsplatz tätig sind, durch.